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- F+E & Interessengemeinschaft
Schock für europäische Unternehmen
Informationspflicht über SVHC-Stoffe gilt jetzt auch für Teilerzeugnisse
Nach Artikel 33 der Europäischen Chemikalienverordnung »REACH« ist der Lieferant eines Erzeugnisses verpflichtet, gewerbliche Abnehmer über besonders Besorgnis eregende Stoffe (SVHC - Substances of very high concern) in ihren Produkten unmittelbar zu informieren, sofern deren Konzentration gr…