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Mehr Sicherheit für den Menschen: Darauf kommt es beim Arbeitsschutz in der Industrie an

https://pixabay.com/de/photos/arbeitsschutz-schild-blau-1040512/
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In industriellen Betrieben können zahlreiche Gefahren für die Mitarbeiter lauern. Durchdachte Arbeitsschutzmaßnahmen senken diese auf ein Minimum und sorgen für ein Umfeld, in dem alle Beschäftigten Wertschätzung und Sicherheit erfahren. Doch welche Rechte und Pflichten unterliegen Betriebe und Beschäftigte und wie lassen sich entsprechende Maßnahmen so kommunizieren, dass sie von jedem beachtet werden?

Arbeitsschutz in der Industrie – welche Rechte und Pflichten gibt es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Unter dem Begriff Arbeitsschutz werden sämtliche Maßnahmen verstanden, die Mitarbeiter vor potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz bewahren. Welche Methoden und Instrumente das Unternehmen dafür einsetzt, hängt nicht zuletzt von seiner Branche und dem Tätigkeitsgebiet ab. In industriellen Betrieben und Abteilungen sind andere Schritte notwendig als etwa in einer Verwaltung. Grundsätzlich ist vom Arbeitgeber sicherzustellen, dass gesundheitsschädigende Einflüsse, Unfälle, Verletzungen und Berufskrankheiten verhindert werden.

Dabei haben das Unternehmen und die Beschäftigten sowohl Rechte als auch Pflichten. Die Rechte sind unter anderem in § 17 Arbeitsschutzgesetz festgehalten. Demnach haben Arbeitnehmer ein Vorschlagrecht zu allen Fragen rund um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz, können also den Betrieb auf geeignete Maßnahmen aufmerksam machen. Gibt es konkrete Anhaltspunkte, dass die Arbeitssicherheit nicht korrekt eingehalten wird, greift das Beschwerderecht: Mitarbeiter können fehlende Schutzvorrichtungen bei der zuständigen Behörde melden.

Es gibt allerdings auch Pflichten. So müssen Angestellte die Arbeitsschutzanweisungen befolgen und erkannte Gefahren unverzüglich melden. Arbeitsmittel wie Maschinen, Geräte und Werkzeuge sind „bestimmungsgemäß“ zu verwenden, je nach Einsatzort mit geeigneter Schutzkleidung. Dazu formulieren viele industrielle Betriebe Verhaltensregeln, die etwa Rauch- und Essensverbote in bestimmten Bereichen vorsehen.

Auch die Unternehmerpflichten legt das Arbeitsschutzgesetz fest. Betriebe haben demnach präventiv für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter Sorge zu tragen. In der Industrie zählen zu Vorsorgemaßnahmen etwa Schulungen zum sicheren Umgang mit Gefahrgütern und die Bereitstellung von Schutzkleidung. Zu den Pflichten zählen zudem die Gefährdungsbeurteilung, eine Bestandsaufnahme potenzieller Gefahrenstellen im gesamten Betrieb und bestimmte Vorgaben zur medizinischen Betreuung. Haufe bietet eine Reihe an Literatur an, welche für vertiefende Informationen zu Rate gezogen werden kann.

Wie kann Mitarbeitern der Arbeitsschutz vermittelt werden?

Das beste Sicherheitskonzept nützt wenig, wenn es nicht umgesetzt wird. Gerade in der Industrie kann das Unterlassen jedoch ernste Folgen nach sich ziehen. Geht es um die Sicherheit an Industriearbeitsplätzen, helfen Unterweisungen dabei, Unfälle zu verhindern, indem sie den Beschäftigten Verhaltensregeln in etwaigen Gefahrenzonen vermittelt. Sie sind obendrein ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Als Basis dienen Betriebsanweisungen, die den Umgang mit Maschinen und Arbeitsbereichen erläutern.

Ob gesetzlich geregelt oder als zusätzliche Schutzmaßnahmen: Unternehmen tun gut daran, sämtliche Maßnahmen und ihre Hintergründe transparent zu kommunizieren. Versteht jeder einzelne, warum bestimmte Handlungen und Arbeitsanweisungen Pflicht sind, werden sie üblicherweise auch erfüllt. Das lohnt sich für Angestellte und Firma gleichermaßen. Die einen bleiben gesund und setzen sich keinen potenziellen Gefahren aus, die anderen profitieren von gesunden, leistungsfähigen und motivierten Mitarbeitern sowie niedrigen Krankenständen.

Was kann in Industriebetrieben umgesetzt werden?

In einem industriellen Betrieb sind in der Regel zahlreiche Arbeitsschutzmaßnahmen zu beachten. Es ist ratsam, den Job einer eigenen Abteilung beziehungsweise einem Team aus Arbeitsschutzexperten und Betriebsmedizinern zu überlassen. Regelmäßige Schulungen und Workshops halten das Wissen aktuell und frischen praktische Skills auf.

Neben dem sicheren Umgang mit Gefahrenstoffen, Maschinen und Anlagen spielen in der Produktion weitere Schutzmaßnahmen wichtige Rollen. Sie betreffen etwa den Lärmschutz und die Ergonomie des Fertigungsplatzes. Schalldämpfer und -schirme, ergonomische Arbeitsmittel und das Bereitstellen geeigneter Arbeitshilfen können diese potenziellen Gesundheitsgefährder ausschließen.


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79111 Freiburg
Germany


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