Reklassifizierung von Zink-Pyrithion
Vink Chemicals bietet sehr gute Alternativen zu neu klassifiziertem Wirkstoff
Zink-Pyrithion (INN, CAS no.13463-41-7), das Zinksalz des Pyrithions (Pyridin-2-thiol-1-oxid), ist unlängst im Rahmen der Wirkstoffzulassung neu bewertet und reklassifiziert worden. Der Prozess der Zulassung und Neubewertung der sogenannten Altwirkstoffe (Wirkstoffe die bereits vor dem 01.09.2000 auf dem Markt waren) treibt seit Jahren den gesamten europäischen Markt für technische Biozide voran. Dies wird sich in den nächsten Jahren bis voraussichtlich 2024 genauso fortsetzen. Vink Chemicals verfolgt diese Gesetzgebung sehr genau und hat diverse Formulierungen im Portfolio, die perfekte Alternativen zu Produkten mit Zink-Pyrithion darstellen.
Die 15. ATP (Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt) der CLP-Verordnung der EU wurde im August 2020 veröffentlicht und beinhaltet eine Reklassifizierung von Zink-Pyrithion. Dies bezieht sich auf die Reproduktionstoxizität der Kategorie 1B. Die Neuklassifizierung ist nach einer Übergangszeit ab dem 1. März 2022 obligatorisch. Da die Einhaltung nicht sofort erforderlich ist, können Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen angepasst und vorhandene Bestände verkauft werden, die den bereits bestehenden gesetzlichen Anforderungen unterliegen.
Alternativen rechtzeitig prüfen
Vink Chemicals bietet mit grotan®BA21, Vinkocide®CMIK10, parmetol®PSG und anderen Produkten zahlreiche Alternativen zu den Produkten mit Zink-Pyrithion, die zum Teil für den indirekten Lebensmittelkontakt zugelassen sind. Vor allem die aktiven Inhaltsstoffe von parmetol®PSG basieren ausschließlich auf naturidentischen Wirkstoffen, die auch für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen sind. parmetol®PSG ist formaldehydfrei, frei von organischen Halogenen und frei von sensibilisierenden Substanzen – insbesondere enthält es keine Isothiazolinone. Dadurch erfüllt parmetol®PSG die Anforderungen der gängigen Umweltzeichen und Ecocert und erzwingt somit keine Warnungen auf dem Endprodukt.
Nach der Biozidprodukte-Verordnung darf ein Biozidprodukt nicht für die Bereitstellung auf dem Markt zur Verwendung durch die Allgemeinheit zugelassen werden, wenn das Produkt selbst als reproduktionstoxische Substanz der Kategorie 1A oder 1B eingestuft ist. Die neue Einstufung von Zink-Pyrithion wird dazu führen, dass Gemische als reproduktionstoxische Kategorie 1B eingestuft werden, wenn sie Zink-Pyrithion mit ≥ 0,3% enthalten. Vink Chemicals empfiehlt daher allen Anwendern, die Anwendung rechtzeitig zu prüfen und gegebenenfalls Alternativprodukte zu testen und darauf auszuweichen.
Die Experten von Vink Chemicals stehen jederzeit für Beratungen zur Auswahl des zukünftigen Konservierungssystems bereit.
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