Here you can find the NEWSLETTER archive More ...
PPS Systec & Solutions GmbH Ecolab C-Tec

cleanroom online
Deutsch   English


  • R+D & Community of Interest

Informationspflicht über SVHC-Stoffe gilt jetzt auch für Teilerzeugnisse

Schock für europäische Unternehmen

Nach Artikel 33 der Europäischen Chemikalienverordnung »REACH« ist der Lieferant eines  Erzeugnisses verpflichtet, gewerbliche Abnehmer über besonders Besorgnis eregende Stoffe (SVHC - Substances of very high concern) in ihren Produkten unmittelbar zu informieren, sofern deren Konzentration größer als 0,1 Masseprozent im Erzeugnis übersteigt.  Private Verbraucher müssen auf Anfrage innerhalb von 45 Tagen Bescheid bekommen.

Wie der Begriff »Erzeugnis« in dieser REACH-Verordnung zu verstehen sei, war umstritten.  Der Rechtstreit war unter anderem darüber entbrannt, ob sich der Schwellenwert von  0,1 Masseprozent auf das gesamte Erzeugnis oder auch auf Teilerzeugnisse bezieht. Am  10. September 2015 hat der Europäische Gerichtshof entschieden: Unter die Informations-pflicht über SVHC-Stofe fallen auch Teilerzeugnisse. Das Urteil hat drastische Folgen für fast alle produzierende Unternehmen und Händler. Gerade bei Unternehmen, die komplexe Erzeugnisse verkaufen, wird der bürokratische Aufwand immens steigen.

Wie Unternehmen mit der neuen Gesetzeslage, den Einschränkungen in der Verwendung  und Zulassung sowie den Informationspflichten für die betoffenen Stoffe, Substanzen und Produkte professionell umgehen, zeigt am 17. September eine REACH-Veranstaltung am Fraunhofer IPA.

»REACH ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie ist seit 2007 in Kraft und soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherstellen. Sie soll gleichzeitig den freien Verkehr von Chemikalien auf dem Binnenmarkt gewährleisten und Wettbewerbsfähigkeit und Innovation fördern. REACH beruht  auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen: Sie müssen sicherstellen, dass Chemikalien, die sie herstellen und in Verkehr bringen, sicher verwendet werden. Das Kürzel ›REACH‹ leitet sich aus dem englischen Titel der Verordnung ab: ›Regulation concerning the Registration , Evaluation , Authorisation and Restriction of CHemicals‹. Die REACH-Verordnung gilt als eines der strengsten Chemikaliengesetze der Welt.«  (S. http://www.reach-info.de/einfuehrung.htm)


Further information


fraunhofer_IPA
Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA
Nobelstraße 12
70569 Stuttgart
Germany
Phone: +49 711 970 1667
email: joerg-dieter.walz@ipa.fraunhofer.de
Internet: http://www.ipa.fraunhofer.de

Company profile show

Contacts show

Publications: Further publications by this company / author

Other articles under these categories: R+D & Community of Interest R+D & Community of Interest: Universities


Better informed: With YEARBOOK, NEWSLETTER, NEWSFLASH and EXPERT DIRECTORY

Stay up to date and subscribe to our monthly eMail-NEWSLETTER and our NEWSFLASH. Get additional information about what is happening in the world of cleanrooms with our printed YEARBOOK. And find out who the cleanroom EXPERTS are with our directory.

Buchta Becker ClearClean PMS