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Ecolab Contamination Control präsentiert neue Produktetiketten als Antwort auf die Vorschriften über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien und Gemischen (CLP)
Ecolab Contamination Control, ein weltweiter Anbieter marktführender Produkte und Serviceleistungen zur Kontrolle von mikrobieller Kontamination in Reinraumumgebungen, hat Etiketten und Dokumente für sein gesamtes Sortiment an Desinfektionsmittel aktualisiert. Dies stellt einen wichtigen Schritt bei der Anpassung an Veränderungen der branchenspezifischen Vorschriften dar, die am 1. Juni 2015 in Kraft getreten sind.
Ecolab hat seine Kunden bereits im Dezember über diese Veränderungen informiert, um so die Einhaltung der Vorschriften über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien und Gemischen (CLP) – eine europäische Vorschrift, die auf den Empfehlungen der UN-Initiative für ein „Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“ (GHS) basiert und ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung und Verpackungen anstrebt – gewährleisten zu können. Diese Anforderungen wurden den europäischen Herstellern von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auferlegt.
Die Vorschrift besagt, dass alle Produkte seit dem 1. Juni diesen Jahres laut Gesetz durch neue Gefahrensymbole gekennzeichnet werden müssen, die gemäß dem CLP entwickelt wurden. Kunden, die ab diesem Datum ein nicht unterstütztes oder nicht konformes Produkt erwerben, müssen dann eventuell Änderungen vornehmen oder möglicherweise ihre Eigenproduktion einstellen.
Auch wenn dies bedeutet, dass einige Gefahrenklassifizierungen sich ändern werden und dies klar auf den neuen Etiketten aber auch auf den aktualisierten Sicherheitsdatenblättern und Produktzertifikaten ersichtlich sein wird, hat Ecolab Contamination Control bestätigt, dass an den Produktrezepturen keine Änderungen aufgrund des CLP vorgenommen werden. Aus diesem Grund betreffen die Änderungen lediglich die Etiketten und die dazugehörigen Dokumente.
James Tucker, Marketing Direktor bei Ecolab Contamination Control, sagt dazu: „Die Rezepturen unserer Produkte bleiben die selben und es werden auch keine Änderungen an den extrem hohen Standards der Produktion vorgenommen, die mit unserer Prozessabgleichsgarantie konform sind.“
„Wir stellen während der Entwicklung und Lieferung unserer Produkte sicher, dass diese mit den aktuellsten Richtlinien von Regulierungsbehörden wie der Europäischen Chemikalienagentur konform sind – so bewahren wir unsere Vorreiterrolle bei der Kontaminationskontrolle ohne Kompromisse.“
Außerdem nutzt Ecolab Contamination Control diese Möglichkeit, um Produktnamen zu aktualisieren, und so die Wirkstoffe besser angeben und wesentliche Produkteigenschaften hervorzuheben zu können. Dies wird durch die Überarbeitung der Farbcodierung unserer Produkte für die Benutzerfreundlichkeit noch weiter unterstützt.
Herr Tucker sagt weiter: „Nach Rücksprache mit unseren Kunden nutzen wir die durch das CLP auferlegten Veränderungen, um das neue Branding vorzustellen. Damit sollen zusätzliche Klarheit und unmittelbare Wiedererkennung für unser Produktsortiment ermöglicht werden, damit unsere Kunden den Produkten vollständig vertrauen können.
„Das bedeutet auch, dass wir auf die Verordnung über Biozidprodukte (BPR) rechtzeitig vorbereitet sind und gewährleisten, dass so in naher Zukunft keine weiteren Änderungen an der Etikettierung vorgenommen werden müssen.“
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