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(EuGH, Urt. v. 07.07.2016, C-567/14; Fortsetzung von EuGH, Urt. v. 12.05.1989, C-320/87 – Ottung)
Keine Erstattung bereits gezahlter Lizenzgebühren im Fall der Nichtigerklärung oder gerichtlichen Feststellung der Nichtbenutzung des lizenzierten Schutzrechts
Am 07.07.2016 hat der Gerichtshof der Europäischen Union in dem Vorlageverfahren C-567/14 (Cour d'Appel de Paris) einen Tragpfeiler des deutschen Lizenzvertragsrechts bestätigt. Seit über 100 Jahren sind die deutschen Gerichte der Auffassung, dass Lizenzgebühren nicht zu erstatten sind, wenn das…